TIPPGEBER – IHR WISSEN IST UNS BARES GELD WERT

Erhalten Sie 10 % Tippgeberprovision

Sie haben im Verwandten- oder Freundeskreis oder auch in Ihrer Nachbarschaft gehört, dass jemand eine Immobilie oder ein Grundstück verkaufen möchte? Diese Information könnte sich für Sie auszahlen: Empfehlen Sie uns und profitieren Sie mit der Tippgeberprovision von unserem Verkaufserfolg!
Als qualifizierte und bestens ausgebildete Makler vermitteln wir seit vielen Jahren sehr erfolgreich zwischen Verkäufer und Käufer und sind mit dem Immobilienmarkt des Ennepe-Ruhr-Kreises bestens vertraut. Sie können uns also guten Gewissens weiter empfehlen!

Warum sollten Sie die Maklerei-Ruhr GmbH weiter empfehlen?

Idealerweise kennen Sie uns bereits und haben mit uns gute Erfahrungen gemacht. Dann wissen Sie, wie hilfreich ein echter Fachmann beim Verkauf Ihrer Immobilie an Ihrer Seite ist: bei der Einschätzung des exakten Marktpreises, bei der Zusammenstellung der relevanten Unterlagen, bei der Vermarktung und der Finalisierung des ganzen Prozesses. Es bedeutet für unsere Kunden maximale Sicherheit und zudem eine enorme Zeitersparnis, wenn sie auf unser Know-how und unser Netzwerk setzen.
Zudem ist es oft schon enorm hilfreich, wenn Sie z. B. bei mehreren Eigentümern oder auch vermeintlich schwierigen Interessenten einen neutralen Berater zur Seite haben, der die Situation nüchtern und objektiv analysiert, der vermitteln und ohne Emotionen verhandeln kann. Gerade letzteres ist für manche Eigentümer nicht leicht.
Natürlich können Sie uns auch empfehlen, wenn wir noch nicht zusammen gearbeitet haben. Hierfür laden wir Sie gern ein, uns persönlich kennenzulernen.

So einfach werden Sie Tippgeber

1. Tipp abgeben  

  • Mit unserem Formular können Sie ganz einfach Ihren Tipp an uns weiterleiten. Nennen Sie uns einfach die Angaben zum Verkäufer, der seine Immobilie veräußern möchte
  • Der Eigentümer muss mit der Weitergabe der Daten einverstanden sein (DSGVO)
  • Alternativ kann der Eigentümer uns auch direkt kontaktieren mit einen Hinweis auf Sie als Tippgeber

2. Kontakt

  •  Unser Maklerteam kontaktiert den Eigentümer und verifiziert Ihre Daten, bewertet die Immobilie und macht eine Angebot zur Vermarktung
  • Der Verkäufer entscheidet nun, ob er uns einen qualifizierten Alleinauftrag erteilt
  • Wenn ja, beginnen wir mit der Vermarktung

3. Provision erhalten

  • Nach erfolgreichem Abschluss eines notariellen Kaufvertrages erhalten wir vom Verkäufer und Käufer eine Provision
  • Nach bestätigtem Zahlungseingang erhalten Sie 10 % der Gesamt-Nettoprovision 
  • Sie bleiben für uns wachsam und bauen sich ein passives Einkommen als Tippgeber auf

4. Welche Objekte können Sie uns empfehlen

  • Das Objekt/das Grundstück ist uns bislang unbekannt
  • Das Objekt/das Grundstück wird nicht durch einen anderen Makler oder eine Privatperson vermittelt und öffentlich angeboten
  • Das Objekt/das Grundstück liegt in unserem Tätigkeitsgebiet, vorwiegend im Ennepe-Ruhr-Kreis bzw. im Ruhrgebiet

Voraussetzungen für die Auszahlung der Tippgeberprovision

  • Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers (Freunde und Bekannte sind davon ausgenommen)
  • Ihnen ist es untersagt, eine Provision zu erhalten (z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater etc.)
  • Die Immobilie oder das Grundstück ist uns noch nicht bekannt und wurde noch nicht von jemand anderem inseriert (Internet, Zeitung etc.)
  • Wir schließen einen exklusiven Alleinauftrag mit den Kunden ab
  • Wir haben die Makler-Courtage das von Ihnen empfohlenen Objekt vollständig erhalten
  • Die persönlichen Daten des Immobilieneigentümers dürfen nur mit seiner Einwilligung an Dritte (Immobiliendienst, Makler etc.) weitergegeben werden. Es ist wichtig, den Eigentümer zu informieren, dass ein Tipp abgegeben werden soll. 
  • Private Tippgeber müssen darauf achten, dass die Kundenakquise nicht wettbewerbswidrig erfolgt. Das ist der Fall, wenn die Akquise durch Belästigung (§ 7 Abs. 1 UWG), Aggression (§§ 4 Nr. 1; 3, 5 UWG), Täuschung (§§ 3, 5; 4 Nr. 3 UWG) oder durch unaufgeforderte Anrufe (§ 7 Abs. 2 UWG) erfolgt, dann ist diese rechtswidrig.
  • Wenn keine Kontaktdaten weitergeleitet werden, sondern sich der Verkäufer selbst auf die Tipp-Empfehlung bei einem Immobiliendienst melden soll, dann muss klar sein, dass es sich um einen Tipp handelt, die mit einer Tippgeberprovision verbunden ist. Der Immobilieneigentümer darf es nicht für einen freundschaftlichen Rat halten, sonst kann eine unzulässige Kommerzialisierung der Privatsphäre vorliegen und auch diese ist verboten (§ 4 Nr. 3 UWG)

Hinweis: Sobald die Abwicklung der Immobilie erfolgt ist und die Maklercourtage bei uns eingegangen ist, zahlen wir Ihnen die Tippgeberprovision aus. Der Provisionsanspruch besteht nur, wenn der Verkäufer und Käufer Ihre Provision vollständig an uns gezahlt haben. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, Immobilien jeglicher Art oder Eigentümer abzulehnen. Sollte der Fall eintreten, dass wir mehrere Tipps zur gleichen Immobilie erhalten, hat nur der erste Tippgeber einen Anspruch auf die Provision

Wie bekomme ich die Tippgeberprovision

Sie haben sich dazu entschieden, ein Tippgeber für die Maklerei-Ruhr GmbH zu werden.
Nachdem Sie uns kontaktiert haben, prüfen wir Ihren Tipp. Relevant bei der Prüfung sind die oben beschriebenen Punkte. Sollte der Immobilienverkäufer einem Maklervertrag mit der Maklerei-Ruhr GmbH zustimmen, beginnt die Vermarktung der Immobilie. Sobald der Verkauf dann durch eine notarielle Beurkundung erfolgreich abgeschlossen und die Vermittlungsprovision bei uns eingegangen ist, erhalten Sie umgehend Ihre Tippgeberprovision in Höhe von 10 % der Gesamt-Nettoprovision.
Gerne können Sie schon unser Tippgeber-Formular ausfüllen und uns  zusenden. 

 

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Franz Obergruber - Inhaber

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