Zum ersten Januar 2024 trat eine Neuauflage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft, die bedeutende Veränderungen im Bereich der Energieeffizienz von Gebäuden mit sich bringt.
In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Aspekte und Auswirkungen dieser Gesetzesnovelle.
Das Gebäudeenergiegesetz regelt bereits seit 2020 die energetischen Anforderungen für beheizte Gebäude. Es soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen einleiten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren, um deren Nutzung für die Wärmeversorgung bis 2045 zu beenden. Das Ziel ist es also, die CO2-Emissionen stark zu senken und die Energiewende voranzutreiben, um langfristig zur Klimaneutralität beizusteuern. Daher beinhaltet das GEG klare Vorgaben für die Energieeffizienz im Neubau und in der Modernisierung von Bestandsimmobilien, um auf lange Sicht nachhaltige Bauweisen zu etablieren.
Bereits vor der Gesetzesnovelle in diesem Jahr galten bestimmte Regelungen, die für Eigentümer von Immobilien relevant sind. Dazu zählt, dass Heizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden, durch einen neuen ersetzt werden müssen, wenn kein Brennwert- oder Niedertemperaturkessel vorhanden ist. Ist die Heizungsanlage funktionsfähig oder reparierbar, ist laut der Neuerung kein zwingender Austausch erforderlich. Ist sie jedoch defekt oder ihre Reparatur ist nicht mehr möglich, dann muss sie gegen eine Heizung mit erneuerbaren Energien ausgetauscht werden.
Für die Vermietung von Objekten wurde eine Modernisierungsumlage eingeführt. Diese erlaubt es Ihnen, die Miete um bis zu 10% zu erhöhen, wenn sie staatliche Förderungen für die energetischen Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Ohne staatliche Förderung beträgt die zulässige Mieterhöhung 8%. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Gesamterhöhung die Grenze von 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten darf, um Ihre Mieter vor übermäßigen Belastungen zu schützen.
Auch für Immobilieninteressenten und zukünftige Bauherren haben die Regelungen des GEG Relevanz. Als Käufer sollten Sie die Energieeffizienz der Immobilien im Blick haben. Sie beeinflusst nicht nur den Immobilienwert, sondern informiert auch darüber, ob zukünftig Modernisierungsmaßnahmen erforderlich sind. Ein energetisch gut aufgestelltes Gebäude kann langfristig Kosten sparen und einen höheren Wiederverkaufswert erzielen.
Im Falle eines Eigentümerwechsels gilt eine Sanierungspflicht für bestimmte Maßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise die Dämmung der obersten Geschossdecke und die Dämmung von Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen. Bei Bedarf kann auch eine Fassadendämmung erforderlich sein, sofern der Mindestwärmeschutz nicht gewährleistet werden kann.
Zukünftige Bauherren in Neubaugebieten sind verpflichtet, eine Heizung mit mindestens 65% erneuerbaren Energien einzubauen. Bei Neubauten außerhalb von Neubaugebieten tritt diese Anforderung frühestens ab 2026 in Kraft. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) möchte damit energieeffizientes Bauen und Sanieren fördern.
Zur finanziellen Erleichterung und als Anreiz zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden gehen mit dem GEG 2024 auch staatliche Förderungen einher. Neben einer Grundförderung von 30% der Kosten für eine klimafreundliche Heizung kann bis Ende 2028 sogar ein Geschwindigkeitsbonus von zusätzlichen 20% bezogen werden. Diese und weitere Förderungen lassen sich bis zu einem maximalen Anteil von 70% kombinieren.
Als Immobilienexperte steht Ihnen die Maklerei-Ruhr GmbH zur Seite, um Ihnen als Interessent bei der Auswahl von energetisch effizienten Immobilien behilflich zu sein. Wenn Sie bereits Eigentümer sind oder den Bau Ihres Traumhauses planen, können wir Sie dank unseres starken Partnernetzwerks an einen fachlich versierten Energieberater vermitteln. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!