Eine Scheidung ist immer eine emotionale Herausforderung – und dies gilt umso mehr, wenn die Frage nach dem Verbleib der Immobilie mit im Raum steht. Wer zieht aus, wer bleibt wohnen? Was ist mit der Finanzierung? Wertvolle Informationen und Tipps haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.
Anders als Möbel und Hausrat kann eine Immobilie nicht mal eben so aufgeteilt werden. Stattdessen stehen mehrere Optionen zur Auswahl – und welche im Einzelfall die beste ist, ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Unter anderem gibt es folgende mögliche Vorgehensweisen:
Viele in Scheidung befindliche Paare entscheiden sich für einen klaren Schnitt in Form des Immobilienverkaufs. Dies erfordert zwar einige gemeinsame Entscheidungen, aber danach können beide Parteien komplett abschließen. Im Idealfall wird der Verkauf durch einen objektiv agierenden Makler abgewickelt. Der Verkaufserlös wird aufgeteilt und erleichtert den Beteiligten einen Neustart.
Die Vermietung einer Scheidungsimmobilie setzt voraus, dass beide Parteien gut miteinander auskommen und bereit sind, als Vermieter an einem Strang zu ziehen. Ist das der Fall, bietet die Vermietung folgende Vorteile:
Die Verwaltung der Immobilie können Sie in die Hände einer professionellen Mietverwaltung legen.
In vielen Fällen übernimmt der Partner, bei dem die gemeinsamen Kinder wohnen, die Immobilie. Die andere Partei wird ausbezahlt und, mit Zustimmung der Bank, aus dem Kreditvertrag entlassen. Die Höhe des Auszahlungsbetrags orientiert sich am aktuellen Verkehrswert der Immobilie, sodass auch hier nicht auf die Unterstützung eines Immobilienprofis verzichtet werden sollte.
Immobiliendarlehen haben meist eine Laufzeit von 25 oder 30 Jahren und sind daher zum Scheidungszeitpunkt häufig noch nicht abbezahlt. Wie es mit der Finanzierung weitergeht, kann nur in Kooperation mit der Bank entschieden werden. Sofern beide Ehepartner den Kreditvertrag unterschrieben haben, kann die Bank auch nach der Eheauflösung beide haftbar machen – und zwar für die volle Darlehenssumme und nicht nur für die Hälfte.
Außerdem gilt: Bei einer vorzeitigen Kreditablösung, etwa nach einem Verkauf, ist möglicherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Deren Höhe ist unter anderem abhängig von der Kreditsumme, der Höhe des vereinbarten Zinssatzes im Verhältnis zur aktuellen Zinslage und der Restlaufzeit.
Beim Thema Scheidungsimmobilien ist viel zu bedenken und zu beachten. Umso wichtiger ist es daher, einen erfahrenen und objektiv urteilenden Experten mit einzubeziehen. Das Team von der Maklerei-Ruhr GmbH steht Ihnen gerne zur Verfügung – rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.